Gebührenordnung

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

  1. Diese Gebührenordnung regelt die Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Liegeplatz‑ und Lagergebühren sowie Entgelte für sonstige Vereinsleistungen.
  2. Sie gilt für alle Mitglieder sowie für Gastnutzer, soweit diese Vereinsanlagen oder Vereinsleistungen in Anspruch nehmen.
  3. Grundlage ist die Satzung des Segelverein Bremen e. V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Aufnahmegebühren (einmalig)

  1. Die Aufnahmegebühr ist mit Annahme des Aufnahmeantrags fällig.

a) Vereinsaufnahme

  • Aktive Mitglieder (einmalig): 250,00 €

b) Hallen‑Aufnahmegebühr für festen Hallenliegeplatz

  • Berechnung: Bootslänge × Bootsbreite (über alles)
  • Preis pro m² (einmalig): 12,40 €
  • Bei späterer Vergrößerung des Bootes erfolgt eine Nachberechnung der Differenzfläche.

§ 3 Mitgliedsbeiträge (jährlich)

MitgliedsartJahresbeitrag
Aktive Mitglieder150,00 €
Passive Mitglieder51,00 €
Jugendliche Mitglieder38,00 €
Fischer128,00 €

§ 4 Liegeplatzbeiträge (pro m²)

Sommerlager

  • Schwimmende Anlage: 9,70 € / m²
  • Außenlager: 9,70 € / m²

Winterlager

  • Hallenlager: 12,40 € / m²
  • Außenlager: 9,70 € / m²

§ 5 Trailer

  • Zusätzlicher Trailer (ohne Boot): 60,00 € pro Jahr

§ 6 Sonstige Gebühren und Vereinsartikel

Leistung / ArtikelGebühr
Beiboot11,00 €
Spind11,00 €
WLAN‑Zugang (nur Stadtwerder)5,50 €
Vereinsschlüssel11,00 €
Vereinsstander groß11,00 €
Vereinsnadel8,25 €
SVB‑Aufkleber2,75 €
Mützenabzeichen6,60 €
FH‑Aufkleberkostenlos
Dusche1,50 €

§ 7 Gastlieger (Kanuten siehe separate Preisliste)

a) Freihafenverbund

  1. Gastlieger im Freihafenverbund liegen kostenfrei bis max. 3 Nächte, ausgenommen Nebenkosten (Strom/Wasser).
  2. Voraussetzung ist, dass das Schiff nachts bewohnt ist.
  3. Ab der 4. Nacht gelten die Liegegebühren gemäß Punkt „b“ dieser Ordnung.

b) Tageslieger

  • Liegegebühr: 1,50 € pro laufenden Meter und Liegetag
  • Versorgungspauschale: 3,00 € pro Tag

§ 8 Trailerabstellplätze für Gäste

  • Bis 10 m: 15,00 € pro Monat
  • Über 10 m: 18,00 € pro Monat

§ 9 Slip‑, Kran‑ und Schleppleistungen für Gäste

  • Slip mit Winde: 35,00 € pro Stunde
  • Slip ohne Winde: 17,50 € pro Stunde
  • Bereitstellung Schlepper: 40,00 € pro ½ Stunde
  • Benutzung Mastenkran: 11,00 € pro Stunde

§ 10 Dauergastlieger – schwimmende Anlage

Kennenlernsaison / erste Saison

Schiffslänge1 Monat2 Monate3 MonateSaison
bis 4,0 m87 €144 €171 €224 €
bis 5,0 m107 €182 €215 €279 €
bis 6,0 m129 €217 €257 €334 €
bis 7,0 m150 €254 €300 €390 €
bis 8,0 m172 €291 €344 €446 €
bis 9,0 m194 €326 €386 €502 €
bis 10,0 m215 €363 €429 €557 €
bis 11,0 m236 €399 €472 €614 €
bis 12,0 m257 €435 €514 €669 €
  • Versorgungspauschale bei angeschlossenem Kabel: 3,00 € pro Tag
  • Ab der zweiten Saison: 120,00 € je angefangenem Meter Schiffslänge

§ 11 Winterlager für Gäste

  1. Berechnung nach m²‑Formel:
    (Länge × Breite des Bootes über alles) × 28,00 € / m²
  2. Winterlagerzeitraum: 31.10. bis 30.03. des Folgejahres
  3. Sommerlagerzeitraum: 01.04. bis 30.10.

§ 12 Mahngebühren

  • 1. Mahnstufe (nach mindestens einer Zahlungsaufforderung): 10,00 €
  • 2. Mahnstufe: 30,00 €

§ 13 Zahlungsweise

  1. Alle Gebühren sind fristgerecht zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung.

§ 14 Inkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Gebührenordnung treten alle bisherigen Gebührenordnungen des Segelverein Bremen e. V. sowie sämtliche hierzu getroffenen mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden außer Kraft.

(Beschlossen durch Vorstandsbeschluss am 09.04.26 – gültig ab 01.05.26)